Messe und Marketing Agentur 
- Ihre Gebäudeenergieberatung für den ganzen Norden -

Experten beauftragen

Bevor Sie den Zuschuss beantragen können, müssen Sie einen EEE kontaktieren und eine Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. 

Lieferungs- oder Leistungsvertrag abschließen

Um einen Antrag stellen zu können, muss ein Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, in dem eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten ist. Darin ist mit Ihrem Fachunternehmen vereinbart, dass der Vertrag erst in Kraft tritt, wenn Sie von der KfW eine Förderzusage für Ihr Vorhaben erhalten. Aus dem Vertrag muss sich das voraussichtliche Datum der Umsetzung der beantragten Maßnahme ergeben. Das Datum darf nicht außerhalb des Bewilligungszeitraums liegen.
Für die Formulierung der aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen stellt de KfW Ihnen eine unverbindliche Musterformulierung zur Verfügung.

siehe hierzu Kfw! 

Zuschuss beantragen

registrieren Sie sich zuerst im Kundenportal "Meine KfW“ und stellen Sie Ihren Antrag

weiter auf Kundenportal „Meine KfW“ 

Vorhaben umsetzen

Sobald Sie die Zusage für den Zuschuss bekommen haben, können Sie mit Ihrem Vorhaben starten. Innerhalb von 36 Monaten ab Zusage der KfW, müssen Sie das Vorhaben vollständig abgeschlossen haben.


Haben Sie die Arbeiten abgeschlossen? Dann bestätigt  der EEE bzw. Ihre Fachunternehmen die ordnungsgemäße Durchführung und erstellt eine „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD).

siehe hier auch KfW

kontaktieren Sie uns. Tel.: 04461 7489735 / 0171 2655353 * EMail: beratung(at)emm-agentur.de 
S
prechzeiten: Di 10:00 - 12:30 Uhr, Do 16:00 - 18:00 Uhr  oder nach Vereinbarung

  Agenturen                                                      Kein co2 Siegel   DIBT

Wer ist Online

Aktuell sind 180 Gäste und keine Mitglieder online

Top