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Der Energieausweis

Das Gebäudeenergiegesetz GEG  verpflichtet Hauseigentümer, einen sogenannten Energieausweis für fast alle Gebäude erstellen zu lassen. Er dient hauptsächlich dem Vergleich von Gebäuden.

Es gibt 2 Arten von EnergieausweisenEA Kol

Zur Ermittlung der Energiekennwerte stehen gem. GEG zwei Verfahren zur Verfügung: Sie können entweder auf Basis des Energiebedarfs oder auf Basis des Energieverbrauchs berechnet werden.

Bedarfsorientierte Energieausweis:

Hier wird der energetische Ist-Zustand des Gebäudes anhand der vorhandenen Bauteile und der vorhandenen Anlagentechnik ermittelt. Die Berechnung erfolgt nach einem normierten Verfahren.

Der bedarfsorientierte Energieausweis gibt dem Gebäudeeigentümer erste wichtige Hinweise über Verbesserungsmöglichkeiten, ersetzt aber keine ausführliche Energiesparberatung-Vor-Ort.

Verbrauchsorientierte Energieausweis

Bewertet das Gebäude auf der Grundlage des Verbrauches der letzten 3 Jahre bezogen auf einen Standardklimaort.

ACHTUNG! Ein verbrauchsorientierte Energieausweis sagt nichts über den energetischen Zustand/Wert des Gebäudes aus.

Um einen echten Vergleich zwischen gleichartigen Gebäuden zu erhalten, ist dringend der bedarfsorientierte Energieausweis zu empfehlen. Nur bei diesem kann man das Objekt mit anderen Objekten verschiedener Regionen und unterschiedlicher Nutzung vergleichen. Deshalb sollte sich jeder Käufer/Mieter nur auf den bedarfsorientierten Energieausweis verlassen.

Wer darf einen Energieausweis ausstellen oder eine Gebäudeenergieberatung durchführen?

Energieausweise dürfen nur Fachleute mit besonderer Qualifikation, die beim Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt) gelistet sind,  ausstellen. In der Regel sind dies zugelassene und unabhängige Energieberater, aber auch Handwerksmeister mit besonderer Ausbildung.

Im Gegensatz dazu obliegt die Energiesparberatung Vor-Ort (iSFP) ausschließlich unabhängigen und zugelassenen EneregieEffizienzExperten (EEE), die in der sogenannten Energieeffizienz-Expertenliste der dena gelistet sind.

Berater müssen ihre Qualifikation gem. Gebäudeenergiegesetzes (GEG) nachweisen und durch das Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) autorisiert sein.

Wir, die EEM-Gebäudeenergieberatung, erfüllen diese Anforderungen: 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter 04461 7489735 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!     

Verlauf
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Unsere Vorgehensweise bei der Erstellung eines Energieausweises:

Wir besichtigen das Gebäude gemeinsam mit dem Hausbesitzer. Dabei nehmen wir die erforderlichen Daten des Gebäudes auf und weisen den Besitzer bereits hier schon auf sichtbare energetische Mängel hin.
Hilfreich hierfür sind Unterlagen wie:

  • Gebäudepläne
  • Abrechnungen der Energielieferanten (der letzten 3 Jahre)
  • Schornsteinfegerprotokoll der letzten Emissionsmessung
  • Heizungstyp und technische Daten über die Heizung
  • ggf. Rechnungen/Lieferscheine von Modernisierungsmaßnahmen (z.B. für Fenster, Türen, etc.)

Wir werten alle Daten mittels anerkannter Verfahren aus und erstellen den Energieausweis. Der Gebäudeenergieberater übergibt dem Hausbesitzer persönlich in einem beratenden Abschlussgespräch den Energieausweis.

kontaktieren Sie uns. Tel.: 04461 7489735 / 0171 2655353 * EMail: beratung(at)emm-agentur.de 
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prechzeiten: Di 10:00 - 12:30 Uhr, Do 16:00 - 18:00 Uhr  oder nach Vereinbarung

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