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Förderung für effiziente Heizungen  (Zuschuss 458)

Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude

Mit dem Zuschuss wird der Einbau von effizienten Heizungsanlagen und Anlagen der Heizungsunterstützung sowie den Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. .

Zu den geförderten Maßnahmen gehören:

Der Kauf und die Installation von:

  • solarthermischen Anlagen
  • Biomasseheizungen
  • elektrisch angetriebenen Wärmepumpen
  • Brennstoffzellenheizungen
  • wasserstofffähigen Heizungen
  • innovativer Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Die Maßnahme erhöht die Energieeffizienz des Gebäudes und/oder den Anteil erneuerbarer Energien am Endenergieverbrauch des Gebäudes.
  • Es handelt sich um ein bestehendes Wohngebäude, dessen Bauantrag beziehungsweise Bauanzeige zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens fünf Jahre zurückliegt.
  • Bei Wohnungseigentümergemeinschaften: Sie setzen Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum um.
  • Der Einbau der Heizungsanlage ist mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilungssystems (inklusive Durchführung des hydraulischen Abgleichs bzw. Anpassung der Luftvolumenströme

Zuschusshöhe


Bei einem Einfamilienhaus berücksichtigen wir Kosten bis zu einer Höhe von 30.000 Euro.
Bei Mehrfamilienhäusern richtet sich die Höhe der förderfähigen Kosten nach der Anzahl der Wohneinheiten:

  • 30 000 Euro für die erste Wohneinheit
  • jeweils 15 000 Euro für die zweite bis sechste Wohneinheit
  • jeweils 8 000 Euro ab der siebten Wohneinheit

Davon erhalten Sie – unabhängig von der Antrag­steller­gruppe – maximal 70 % als Zuschuss.der förderfähigen Kosten.

 

 Einzel­maßnahmen

 Grund­förderung  Effizienz-bonus

Klimageschwindig-
keitsbonus

 Einkommens-
bonus
 Wärme­pumpen   30 %  5%  20%  30%
 Biomasseheizungen

 30 %

 -  20%  30%
 Biomasse­heizungen  30 % -  20%  30%
 Brennstoff­zellen­heizung  30 %  -  20%  30%
 Wasserstoff­fähige Heizung (Investitions­mehrkosten)  30 % -  20%  30%
 Innovative Heizungs­technik  30 % -  20%  30%
 Gebäudenetz­anschluss  30 % -  20%  30%
 Wärmenetz­anschluss  30 %  20%  30%

 

Was ist der  Effizienzbonus?

Sie erhalten den Effizienzbonus für effiziente, elektrisch angetriebene Wärmepumpen sowie für die anteiligen Kosten für Wärmepumpen bei bivalenten Kombi- und Kompaktgeräten.

Voraussetzung ist, dass Sie als Wärme­quelle Wasser, das Erd­reich oder Ab­wasser nutzen oder ein natürliches Kälte­mittel einsetzen

Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?

Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Klimageschwindigkeitsbonus, wenn Sie:

  • Ihre funktions­tüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nacht­speicher­heizung oder Ihre mindestens 20 Jahre alte Gas­heizung oder Biomasse­heizung aus­tauschen und
  • die alte Heizung fach­gerecht demontiert und entsorgt wird.

Was ist der Einkommensbonus?

Als selbstnutzende Eigentümerin oder selbstnutzender Eigentümer erhalten Sie den Einkommensbonus, wenn Ihr Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt.

mehr Infos unter KfW

kontaktieren Sie uns. Tel.: 04461 7489735 / 0171 2655353 * EMail: beratung(at)emm-agentur.de 
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